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Schwangerschaft, Geburt, erste Babyzeit

Die Stadt Aarau freut sich besonders über die kleinsten Einwohnerinnen und Einwohner. Gerne informieren wir Sie über die Angebote und Anlaufstellen rund um den Lebensabschnitt der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts.

 

Schwangerschaft

Die regionalen Hebammen, verschiedene gynäkologische Praxen und mehrere Geburtsorte bieten ein breites Spektrum der Schwangerenvorsorge an. Sie als schwangere Frau entscheiden sich, durch wen die Schwangerschaftskontrollen durchgeführt werden sollen. Ebenso entscheiden Sie, ob Sie Geburtsvorbereitung machen möchten, wo Sie gebären und wer Sie im Wochenbett betreut. 

Hebammenbetreuung
Die Hebamme ist die Fachperson für die Mutterschaft. Sie kann Sie – je nach Ihrem Wunsch – entweder umfassend während der gesamten Phase der Schwangerschaft, der Geburt sowie des Wochenbett betreuen, oder auch nur in einem Teilbereich (z.B. nur Geburtsvorbereitung oder nur Wochenbettbetreuung). Idealerweise organisieren Sie sich Ihre Hebammen frühzeitig (zwischen der 15. und 20. Schwangerschaftswoche) und besprechen mit ihr, wie ihre Zusammenarbeit aussehen kann. 

Auf der folgenden Website finden Sie alle freipraktizierenden Hebammen mit den jeweiligen Kontaktangaben und deren Informationen zu Arbeitsgebiet, Dienstleistungen und freier Kapazität um Ihren Geburtstermin. Ebenfalls finden Sie umfangreiche Informationen und Wissenswertes zu vielen Themen rund um die Mutterschaft.

www.hebammensuche.ch

 

Gynäkologische Betreuung (Frauenärztin/Frauenarzt)
Ein Grossteil der schwangeren Frauen lässt die Schwangerschaft medizinisch durch die Frauenärztin bzw. den Frauenarzt kontrollieren. 

Hier finden Sie alle ortsansässigen gynäkologischen Praxen: Übersicht Gynäkologinnen und Gynäkologen Aarau

Weitere Informationen und Patientinnenempfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe erhalten Sie hier: www.sggg.ch

 

Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Tests)
97% aller Kinder kommen ohne Erkrankung oder Behinderung zur Welt. Dennoch werden vorgeburtliche Tests wie Ultraschall (z.B. Nackenfaltenmessung) und Bluttests zur Feststellung gewisser Erkrankungen und Behinderungen des ungeborenen Kindes oftmals routinemässig durchgeführt. Die Testergebnisse können Sie als werdende Eltern vor schwerwiegende Entscheide stellen. Es empfiehlt sich deshalb, sich möglichst frühzeitig informieren und beraten zu lassen, um in der Frage «testen oder nicht testen» selbstbestimmt entscheiden zu können. Als Einstieg in diese Auseinandersetzung kann die Webseite von Insieme dienen, auf welcher Sie sich durch den Entscheidungsparcours klicken können.

www.vorgeburtliche-tests.ch

Auch auf der Webseite des Vereins "Ganzheitliche Beratung" www.praenatal-diagnostik.ch sowie im Merkblatt der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe  Merkblatt Vorgeburtliche Tests der SGGG finden Sie sensibilisierende Informationen zur Pränataldiagnostik.

Beratung vor und nach dem Test: Die kantonale Schwangerenberatunsstelle Sexuelle Gesundheit Aargau bietet Beratung vor und nach den durchgeführten Untersuchungen bis nach Erhalt der Test-Ergebnisse und unterstützt Sie im Entscheidungsprozess bezüglich Fortführung oder dem Abbruch der Schwangerschaft. Die Beratung ergänzt die medizinische Betreuung durch die gynäkologische Fachperson: www.seges.ch/schwangerschaft/vorgeburtliche-untersuchungen/

 

Suche nach einem Kinderarzt / einer Kinderärztin
Am besten organisieren Sie sich noch vor der Geburt einen Platz in einer Kinderarztpraxis. So können Sie die Kontrolluntersuchung nach vier Wochen bereits bei ihrem eigenen Kinderarzt besuchen.

Hier finden Sie die in Aarau ansässigen Kinderärzte / Kinderärtzinnen: Übersicht Kinderärzte/-ärztinnen Aarau

 

Anmeldung des Kindes bei der Krankenkasse
Melden Sie Ihr Kind am besten bereits vor der Geburt bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl an.

 

Ungeplante Schwangerschaft - und jetzt?

Wissen Sie noch nicht, ob Sie sich für oder gegen die Schwangerschaft entscheiden sollen?

Bei der kantonalen Schwangerenberatungsstelle können Sie Ihre persönliche Situation mit einer aussenstehenden Fachperson besprechen, die Sie dabei unterstützt, eine für Sie tragfähige Entscheidung zu fällen. Die Fachperson klärt Sie über finanzielle Hilfen und Unterstützungsangebote auf und kann Ihnen umfassende Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, zur vertraulichen Geburt (Geburt unter Decknamen), zur Adoption sowie zu einer möglichen Fremdbetreuung des Kindes geben. Die Fachperson berät neutral und hilft Ihnen, Ihre Gefühle und Gedanken zu ordnen. Die Beratung ist für Sie kostenlos.

Link zur Beratungsstelle Sexuelle Gesundheit Aargau: www.seges.ch/schwangerschaft/ungeplante-schwangerschaft/

Weitere Informationen finden Sie auch im Leitfaden “Ungewollt Schwanger?” des Kantons Aargau.

 

Geburt

Wo soll Ihr Kind zur Welt kommen - im Spital, im Geburtshaus oder zuhause? Machen Sie sich hierzu frühzeitig Gedanken und informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten. Ca. in der 34. Schwangerschaftswoche erfolgt die Anmeldung beim Geburtsort durch die Sie betreuende Fachperson.

Bei Geburtsbeginn melden Sie sich am gewählten Geburtsort und besprechen mit der Hebamme, wie es weitergeht. Wenn Sie sich für eine Geburt im Spital oder Geburtshaus entschieden haben, ist es möglich, einige Stunden später nach Hause zu gehen (ambulante Geburt) und danach zuhause durch die freipraktizierende Hebamme betreut zu werden. Die meisten Frauen verbleiben nach der Geburt mit Ihrem Kind zwischen zwei bis drei Nächte (bzw. fünf Nächte bei einem Kaiserschnitt) am Geburtsort.

Geburt im Spital
In Aarau bieten sich Ihnen zwei Spitäler als Geburtsort für Ihr Kind an. Informationen finden Sie auf den Webseiten. Zudem führen beide Kliniken regelmässig Informationsveranstaltungen vor Ort durch. 

Geburt im Geburtshaus
Im "Geburtshaus Nordstern" auf dem Areal des Kantonsspitals Aarau wird die hebammengleitete Geburt angeboten. Hier können Sie Ihr Kind in einer 1:1-Betreuung durch die Hebamme ohne medizinische Routineeingriffe zur Welt bringen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Webseite Geburtshaus Nordstern

Eine Übersicht aller Geburtshäuser in der Schweiz sowie allgemeine Informationen zur Geburt im Geburtshaus finden Sie auf: www.geburtshaus.ch

Geburt zu Hause
Wenn Sie zuhause gebären möchten, ist es besonders wichtig, dass Sie sich frühzeitig eine Hebamme suchen. In der Online-Hebammensuche können Sie in der Kategorie "Hausgeburt" ein Häkchen setzen und so diejenigen Hebammen finden, welche Sie bei einer Geburt zuhause begleiten können. 

www.hebammensuche.ch

Planen Sie eine Hausgeburt, empfehlen wir Ihnen zudem, sich bereits vor der Geburt beim Regionalen Zivilstandsamt Aarau über den Meldeablauf und die benötigten Dokumente zu informieren.

 

Vertrauliche Geburt
Sind Sie in einer sehr schwierigen Situation und niemand darf erfahren, dass Sie ein Kind bekommen? In der Schweiz gibt es die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Bei einer vertraulichen Geburt werden Sie im Spital während der Schwangerschaft und der Geburt unter einem Decknamen betreut und medizinisch versorgt. Das Spital hält Ihre Personalien geheim, die Krankenkasse bezahlt die Kosten direkt, so dass niemand in Ihrem Umfeld von der Schwangerschaft und der Geburt erfährt. Ihre Rechte und die Rechte des Kindes werden dabei gewahrt.

Informationen, Beratung oder auch Unterstützung beim Organisieren der vertraulichen Geburt finden Sie bei der kantonalen Schwangerenberatunsstelle: www.sexuelle-gesundheit.ch/themen/schwangerschaft-gewollt-ungewollt/vertrauliche-geburt-adoption

 

Wochenbett (erste acht Wochen nach der Geburt)

Die erste Zeit nach der Geburt Ihres Kindes ist eine besonders sensible Zeit. Lassen Sie sich selbst und ihren Lieben viel Zeit zum Ankommen und Kennenlernen. Egal ob Sie zuhause geboren haben oder im Spital: Sie dürfen sich auf das Baby und Ihre Bedürfnisse als junge Eltern konzentrieren und viel praktische Hilfe annehmen. Lassen Sie sich Zeit, um sich gegenseitig kennenzulernen und einen neuen Alltag zu entwickeln.

Wochenbettbetreuung
Das Wochenbett dauert acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit betreut Sie die Hebamme bzw. eine Pflegefachfrau in regelmässigen Hausbesuchen. Diese Betreuung umfasst körperlich-medizinische Kontrollen und umfangreiche gesundheitsfördernde Massnahmen für Sie und Ihr Baby. Dazu gehören Themen wie Wundheilung, Rückbildung, Stillen und Schlaf-Wach-Sein des Babys, ihre psychische Befindlichkeit und vieles mehr. Ihre Krankenkasse (Grundversicherung) übernimmt die Kosten für die Hausbesuche im Wochenbett.

Suchen Sie sich frühzeitig in der Schwangerschaft eine Hebamme oder Pflegefachfrau, die Sie in der Zeit des Wochenbetts betreuen kann: 

 

Stillberatung
Von Ihrer Hebamme oder einer Stillberaterin können Sie sich zum Stillen beraten lassen. Drei Stillberatungen während der Stillzeit werden von der Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen. 

Wertvolle Informationen und Tipps rund um das Thema Stillen finden Sie hier: www.stillfoerderung.ch

Mütter- und Väterberatung
Nach der regulären Hebammenbetreuung - ca. vier bis acht Wochen nach der Geburt - übernimmt die Mütter-und Väterberatung und bietet Ihnen kostenlose Beratung bis zum 5. Geburtstag Ihres Kindes. Die Beratungen finden bei Ihnen zuhause oder an einem der drei Beratungsstandorte in der Stadt Aarau statt (im Familienzentrum Aarau Nord, im Familienzentrum Telli und in der Auenhalle Aarau Rohr). 
www.mvb-aarauplus.ch

Familienzentrum Aarau
Das Familienzentrum der Stadt Aarau ist von Anfang an Ihre Anlaufstelle als Aarauer Eltern: Hier finden Sie verschiedene Angebote unter einem Dach und können unkompliziert und in einer angenehmen Atmosphäre andere Familien mit Säuglingen und Kleinkindern kennenlernen. 

Webseite Familienzentrum der Stadt Aarau

 

Psychische Gesundheit / Postpartale Depression

Rund 15% der Frauen stürzt das sogenannt freudige Ereignis der Geburt in die Krise: Sie erleiden eine postpartale Depression oder gar eine Psychose. Auch Väter können daran erkranken, ca. 10% sind nach der Geburt ihrer Kinder betroffen. Trotzdem ist das Thema noch wenig bekannt. 

Achten Sie als Mutter und Vater deshalb gut auf Ihre psychische Gesundheit und schauen Sie, dass es Ihnen emotional gut geht. Dies ist besonders wichtig für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes. Sprechen Sie mit Ihren Vertrauensperson ehrlich darüber, wie es Ihnen geht. Wenn Sie merken, dass Sie sich erschöpft, traurig oder leer fühlen, holen Sie sich frühzeitig professionelle Hilfe. 

Unterstützung finden Sie bei folgenden Stellen/Fachpersonen:

Eine erste Ansprechperson kann stets auch Ihre Gynäkologin/Ihr Gynäkologe, Ihre Hebamme oder Ihre Mütter- und Väterberaterin sein. Diese können Sie dabei unterstützen, zur richtigen therapeutischen Fachperson zu gelangen.

Hier finden Sie auch einen anonymen Selbsttest zur postpartalen Depression.

Informationen finden Betroffene und Angehörige auf der Webseite des Vereins Postpartale Depression www.postpartale-depression.ch. Weitere Informationen zur Stärkung der psychischen Gesundheit: www.promentesana.ch

 

Entlastungsangebote für Familien

Weil das Elternsein intensiv ist, braucht es manchmal weitere Hilfestellungen. Leider können nicht alle Familien auf ein funktionierendes privates Netz zurückgreifen. Melden Sie sich frühzeitig bei Ihrer Hebamme oder Ihrer Mütter-und Väterberaterin, wenn Sie sich erschöpft und niedergeschlagen fühlen. Sie wird mit Ihnen sorgfältig abklären, ob es wirklich nur um eine Entlastungsmögilchkeit geht, oder ob es sinnvoll ist, eine noch weiterführende Unterstützung für Sie aufzugleisen.

Entlastung durch freiwilligengagierte Personen kann hier angefragt werden:

 

Mit dem Baby unterwegs

Familienzentren Aarau
Die Familienzentren der Stadt Aarau sind von Anfang an Ihre Anlaufstelle als Aarauer Eltern: Hier finden Sie verschiedene Angebote unter einem Dach und können unkompliziert und in einer angenehmen Atmosphäre andere Familien mit Säuglingen und Kleinkindern kennenlernen. Derzeit gibt es in zwei Stadtteilen ein städtisches Familienzentrum. Beide Familienzentren stehen allen Familien, die in der Stadt Aarau wohnen, offen. In den ersten vier Monaten nach der Geburt kann der Mittagstisch für Eltern mit Neugeborenen besucht werden, dieser findet in beiden Familienzentren einmal pro Woche statt.

Weitere Informationen finden Sie hier (Familienzentrum Aarau Nord) und hier (Familienzentrum Telli).

Wo Sie unterwegs ungestört stillen können
www.mamamap.ch 

Spielplätze der Stadt Aarau 
Auf der Spielplatzkarte sind die städtischen Spielplätze ersichtlich. Auf allen Spielplätzen hat es Sitzgelegenheiten, so dass sie auch für Familien mit ganz kleinen Kindern ein schöner Aufenthaltsort sind.

Unterwegs mit dem Kinderwagen
Die Karte "Mobilität für Menschen mit Behinderung" wurde für Menschen, die im Rollstuhl unterwegs sind, entwickelt. Sie können sie auch verwenden, um nachzusehen, wie es um die Gebäude-Zugänglichkeiten mit dem Kinderwagen steht.
Karte Mobilität für Menschen mit Behinderung (aarau.ch)

 

Finanzielles

Wochenbettbetreuung Hebamme
Folgende Kosten werden vollständig (ohne Franchise und Selbstbehalt) durch die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen:

  • 7 reguläre Betreuungstermine à 35 Minuten in der Schwangerschaft
  • weitere Kontrolluntersuchungen am und nach dem Geburtstermin
  • Betreuung der Risikoschwangerschaft oder zusätzliche Wochenbettbesuche in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt (mit ärztlicher Verordnung).
  • CHF 150.- an einen Geburtsvorbereitungskurs
  • die Kosten für die stationäre oder ambulate Entbindung
  • 10 Wochenbettbesuche bis zum 56. Tag nach der Geburt bzw. 16 Wochenbettbesuche bei Regelwidrigkeiten (z.B. Kaiserschnitt) bis zum 56. Tag nach der Geburt oder nach der Geburt Ihres ersten Kindes
  • Abschlusskontrolle bis 8 Wochen nach der Geburt
  • 3 Stillberatungen während der ganzen Stillzeit
  • max. 15 km Wegstrecke pro Fahrt bei Hausbesuchen
 

→ Rückerstattung Pikettgeld Hebamme
Die Hebamme leistet für Sie während der Wochenbettbetreuung einen Pikettdienst von mehreren Wochen. Dies ist kostenpflichtig. Ein Anteil der Kosten, die dadurch anfallen, wird von der Stadt Aarau übernommen (max. 300 Fr.).

In der Regel rechnet die Hebamme den Betrag direkt mit der Spitex ab. Alternativ können Sie die Kosten nach erfolgter Zahlung rückerstatten lassen. Stellen Sie hierzu bitte den Zahlungsbeleg sowie Ihre Kontoverbindung an untenstehende Adresse zu. Die Spitex rechnet die Rückerstattungen quartalsweise mit der Stadt ab.

          Spitex Aarau
          Rückerstattung Pikettkosten Hebamme
          Industriestrasse 1
          5000 Aarau

 

Wochenbettbetreuung Pflegefachperson Wochenbett
Die Wochenbettbetreuung durch eine Pflegefachperson wird ebenfalls durch die Grundversicherung gedeckt. Sie beteiligen sich an den Kosten mit einem maximalen Selbstbehalt von 15.95 Fr. pro Wochenbettbesuch. 

 

Elternschaftsbeihilfe
Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern oder Elternteilen, ihr Kind während der ersten sechs Monate persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe wird nach den Ansätzen des Ergänzungsleistungsgesetzes berechnet. Sie ist nicht rückerstattungspflichtig.

Um die Elternschaftshilfe zu beantragen, füllen Sie das Anmeldeformular   aus und senden es mit den entsprechenden Unterlagen an die Sozialen Dienste der Stadt Aarau: 

          Soziale Dienste
          Elternschaftsbeihilfe
          Poststrasse 17
          Postfach 3902
          5001 Aarau

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Sozialen Dienste: Telefon: 062 836 05 83 oder E-Mail: sozialedienste@aarau.ch

Allgemeine Informationen zur Elternschaftsbeihilfe finden Sie  hier.

 

Günstige materielle Ausstattung
Hier können Sie günstig die Ausstattung für den Start als Familie (Babykleider, Kinderwagen, Wickeltisch etc.) beziehen:

 

Informationen bzw. Beratung durch die Sozialversicherung Aargau
Hier finden Sie Informationen, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf eine Leistung haben:

Die Fachpersonen der SVA Aargau beraten Sie auch persönlich zu Leistungen und Voraussetzungen, die Ihre Familie betreffen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite: Kontakt SVA Aargau

 

Administratives und Rechtliches

Kindsanerkennung (unverheiratete Eltern)
Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss bzw. kann der Vater sein Kind beim Regionalen Zivilstandsamt anerkennen. Eine Anerkennung kann bereits vor der Geburt beurkundet werden. Das Regionale Zivilstandsamt informiert Sie gerne über das Anerkennungsverfahren und die dazu erforderlichen Dokumente: Kontakt Zivilstandsamt Aarau

Im Rahmen der Anerkennung kann eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und über die Zuteilung der Erziehungsgutschriften der AHV abgegeben werden. Die Adressen der zuständigen Beratungsstellen können beim Regionalen Zivilstandsamt nachgefragt werden.

Die Gebühren für die Beurkundung der Anerkennung richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Ein Anerkennungsschein kostet CHF 30.00 und wird auf Verlangen ausgestellt.

 

informationen zum Thema Geburt

 

 

 

Weitere Informationen

 
 

 

Informationen für Migrantinnen und Migranten

In 15 Sprachen werden versch. Themen wie Familie, Gesundheit, soziale Sicherheit erklärt:
www.hallo-aargau.ch/de/gesundheit/schwangerschaft--geburt

Gesundheitsinformationen: Broschüren, Ratgeber, Filme und Bildungsunterlagen in 56 Sprachen ansehen, herunterladen und online bestellen.
www.migesplus.ch

Geburtsvorbereitung für fremdsprachige Schwangere am Kantonsspital Aarau
www.ksa.ch/de/gruppe/veranstaltung/gespraechsrunde-zur-geburtsvorbereitung-fuer-migrantinnen-9942  → "Geburtsvorbereitung für Migrantinnen"

 

Weiterführende Informationen

  • Umfangreiche Informationen zu allen Themen der Gesundheitsförderung in der Schwangerschaft, zu nötigen Vorbereitungen für die Geburt und den Start als Familie finden Sie auf: www.swissmom.ch
 
 
 
 
 
  • Dachverband Familienorganisation und Kompetenzzentrum für Familienpolitik – diverse Informationen z.B. Elterliche Sorge, Vereinbarkeit Familie und Arbeit: www.profamilia.ch
 
  • Dachverband Schweizer Männer- und Väterorganisationen: www.maenner.ch
 
  • Einelternfamilien: Information, Beratung und Interessenvertretung bei Einelternfamilien: www.svamv.ch